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Wartezeiten für die private Krankenversicherung


Wie bei jeder anderen Versicherung auch, gibt es in der Privat Krankenversicherung häufig eine Wartezeit für bestimmte Behandlungen. Das hat den Hintergrund, dass sich die private Krankenversicherung vor einem vorsätzlichen Vertragsabschluss schützt. Sieht der Versicherungsnehmer also bereits eine kostenintensive Behandlung auf sich zukommen, wird diese von der Versicherung über einen bestimmten Zeitraum noch nicht übernommen. Die allgemeine Wartezeit für die private Krankenversicherung beträgt drei Monate, was ambulante Behandlungen und Medikamente, Sehhilfen sowie Massagen oder Krankenhausaufenthalte betrifft. Für Zahnleistungen, Psychotherapie und alle mit Schwangerschaft im Zusammenhang stehenden Behandlungen wird eine achtmonatige Wartezeit vereinbart, wobei je nach PKV Angebot diese auch auf fünf Monate verringert werden kann. Hat man innert der Wartezeit einen Unfall und benötigt Behandlung, wird diese natürlich übernommen.

Gab es einen lückenlosen Wechsel, erlässt die private Krankenversicherung die Wartezeiten meist gänzlich. Ohne Vorversicherung gibt es die Möglichkeit, rückwirkend zwei Monatsbeiträge zu leisten, sodass der Versicherungsschutz sofort beginnt. Es lohnt sich, die private Krankenversicherung immer mal wieder zu vergleichen. Vielleicht findet man für die PKV günstigste Tarife, die dennoch die gewünschten Leistungen inkludieren, wenn man sich einige Angebote PKV anschaut. Am besten geschieht dies durch einen Versicherungsvergleich PKV. Unabhängig, kostenfrei und neutral gelingt es mit dem PKV Versicherungsvergleich, für sich selbst die besten Leistungen zum günstigsten Preis rauszuholen. Selbst, wenn man schon Jahre die private Krankenversicherung nutzt, kann man schauen, ob ein Versicherungsunternehmen dieselben Leistungen für weniger Prämie oder für dieselbe Beitragshöhe mehr Leistungen bietet. Dann braucht man die Wartezeiten für die private Krankenversicherung nicht beachten, weil eine Vorversicherung besteht.