Gewässerschadenhaftpflicht
Leider sind sich viele Hauseigentümer oder Mieter über die Wichtigkeit dieser Versicherung gar nicht bewusst, gemeint ist die
Gewässerschadenhaftpflicht.
Denn wenn ein Schaden entsteht, kann die Beseitigung des Schadens eine Unmenge an Geld kosten. Alleine schon der Aufwand um die Verschmutzung zu beseitigen ist immens, das versuchte Erdreich muss komplett ausgebaggert werden, abtransportiert und danach wird es als Sondermüll entsorgt. Die Gewässerschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten, die bei einer Grundwasserverunreinigung entstehen. Der Defekt entsteht dann im Normalfall bei Häusern mit ober- oder unterirdischen Öltanks. Sollte ein Leck in einem Öltank entstehen und das Öl dringt in das Erdreich, können bereits mit einem Liter Öl, 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar gemacht werden. Die Beseitigung, des Öles im Grundwasser, von einer spezialisierten Firma, kostet immense Beträge. Das eine hohes Risiko besteht, hat der Gesetzgeber, ein passendes Gesetz erlassen, das Wasserhaushaltsgesetz, es besagt, dass der Besitzer des Öltanks, für Schäden unbegrenzt haftbar ist.
Ist es dann leider doch passiert, dass durch einen Defekt im Tank, das Grundwasser zu schaden gekommen ist und man dann glücklicherweise eine Gewässerschadenhaftpflicht abgeschlossen hat, kommt sie jetzt zum Tragen. Doch bevor die Versicherung den Schaden übernimmt, müssen einige grundsätzliche Dinge natürlich geklärt und überprüft werden. Sie entscheiden erst mal über die Haftungsfrage, ob überhaupt und in welcher Summe der Schaden übernommen werden muss. Ist diese Frage soweit geklärt, wird die Wiedergutmachung beantragt. Die Kosten werden gedeckt, für die komplette Beseitigung des Schadens und für evtl. entstandene Kosten für Gutachter oder Entschädigungen. Natürlich alles im Rahmen, der Höhe der Versicherungssumme.
Doch leider gibt es bei der Gewässerschadenhaftpflicht, wie bei jeder anderen Versicherung, wie der
Gebäudehaftpflichtversicherung, auch sogenannte Ausschlüsse. Leider ist das so, denn keine Versicherung kommt für alle Ereignisse auf. Ist der Schaden, der die Grundwasserverunreinigung herbeigeführt hat, vorsätzlich herbeigeführt worden, sagt die Versicherung selbstverständlich Nein zur Kostenübernahme der Schadensbeseitigung. Haben Sie oder einer der Familienangehörigen, die zum versicherten Haushalt gehören, einen Schaden erlitten, wird auch in diesem Fall die Versicherung keine Kostenübernahme gewähren. Weiterhin ausgeschlossen sind auch Schäden die infolge des Gebrauchs, von Kraft-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen entstanden sind. Befindet sich der Ort des Öltanks in einem Kriegs- oder Krisengebiete und der Schaden ist durch irgendwelche Kriegshandlungen oder Unruhen verursacht worden, kann man auch nicht mit der Kostenübernahme durch die Versicherung rechnen.
Die Versicherungsprämie errechnet sich aus der Größe des Tankes, das Fassungsvermögen und ob es sich um einen ober- oder unterirdischen Tank handelt. Bei einem Tank, der sich im Haus befindet, sind die Kosten bedeutend günstiger, da die Gefahr der Grundwasserverunreinigung, geringer ist.